Sehr geehrte Patient:innen!
Bitte nehmen Sie vorab zur Kenntnis, dass für eine Anfrage eines eRezepts Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen sein muss. Es können nur Medikamente als eRezept versendet werden, die Sie dauerhaft einnehmen. Eine Neuverordnung von Medikamenten ist ohne vorhergehende Untersuchung und Besprechung nicht möglich.
Ihre Terminanfrage wird geprüft, Sie erhalten eine Bestätigung per eMail oder Telefon.